Kurzinfo
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Neue Steuererleichterungen
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Wer nicht nur an einem Ort arbeitet, kann beim Fiskus künftig erhöhte Reisekosten geltend machen. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs macht’s möglich.
Die Änderung im Reisekostenrecht betrifft Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand.
Wie Arbeitnehmer mit mehreren Einsatzorten davon wirklich profitieren, wissen
die Diplom-Ökonomin Annette Gnilitza und Steuerberater Gunter Gnilitza.
Auch für Vermieter gibt es Neuerungen und wichtige Tipps. „Die Renovierung bisher vermieteter Wohnungen lässt sich unter Umständen sogar dann steuerlich geltend machen, wenn man später selbst einzieht“, sagt Gunter Gnilitza.
Das Steuerbüro betreut private Steuerpflichtige ebenso wie Firmen und Freiberufler. Zum
Service gehören Finanz- und Lohnbuchhaltung, betriebswirtschaftliche Beratung sowie alle
Steuererklärungen.
Ganz neu verstärken Betriebswirtin Ines Haustein und Elisabeth Gnilitza als Auszubildende das
freundliche Team.
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