So wurde die
Verpflegungsmehraufwandspauschale
vereinfacht. Dafür sind die Regelungen für
Berufstätige mit wechselnden Einsatzstellen
noch komplizierter. „Der Arbeitgeber muss
dem Mitarbeiter eine regelmäßige
Arbeitsstätte zuweisen, damit die
Pendlerpauschale geltend gemacht werden
kann“, gibt Gabriela Besecke Einblick. Ihre
Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins
Spree und Havel e.V. bietet
Gehaltsempfängern, Rentnern und
Lehrlingen einen umfassenden steuerlichen
Service an. Dazu zählen
Einkommensteuererklärungen bei
Einkünften aus nichtselbstständiger
Tätigkeit, Überprüfung der Bescheide,
Einsprüche und der gesamte Schriftverkehr
mit dem Finanzamt. Voraussetzung ist eine
Mitgliedschaft zu sozial gestaffelten
Beiträgen.
Rechtlich gut beraten |
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Rechtsanwältinnen Karin Gruß und Sybille Lukas
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