Verbesserungen. Wer als Angestellter beruflich häufig unterwegs
ist, sollte aber genau hinsehen.
„So werden Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit der
Entfernungspauschale, alle anderen als Dienstreisen gerechnet“,
informiert Torsten Lehmann. Deshalb empfiehlt er, bestehende
Arbeitsverträge zu prüfen und die erste Tätigkeitsstätte vertraglich
festzulegen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ruheständler
müssen ebenfalls aufpassen, kann eine Rentenerhöhung doch dazu
führen, plötzlich eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Torsten
Lehmann steht mit seiner Beratungsstelle der Vereinigten
Lohnsteuerhilfe Gehaltsempfängern, Beamten und Rentnern bei nicht-
selbstständigem Einkommen zur Seite. Sein dreiköpfiges Beraterteam
erstellt Steuererklärungen, führt Schriftverkehr mit dem
Finanzamt, prüft Bescheide und vertritt notfalls gerichtlich.
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft, die es zu sozial gestaffelten
Beiträgen gibt.
Steuerservice für Arbeitnehmer
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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Am Stener Berg 61, 13125 Berlin
Beratungsstelle Torsten Lehmann
Tel. 0 30/94 63 32 51, Fax 0 30/94 63 32 52