Kurzinfo
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Klarheit über Rechtsfragen
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Hartz-IV-Empfänger haben es nicht leicht, aber jetzt etwas leichter, wenn es um ihre Rechte
geht. „Arbeitslose haben nach höchstrichterlicher Entscheidung bereits beim Widerspruch gegen ARGE-Bescheide das
Recht auf kostenlosen anwaltlichen Rat im Wege der Beratungshilfe“, informiert Rechtsanwalt Andreas Beckmann und verweist auf die überdurchschnittliche Erfolgsquote beim Vorgehen gegen die oft fehlerhaften behördlichen Bescheide. Um hier gut helfen zu können, steht
zusätzlich extra ein versierter juristischer Mitarbeiter zur Seite. Zudem rückt das Arbeitsrecht stärker in den Mittelpunkt. Generell ist Rechtsanwalt Beckmann für alle juristischen Probleme ein empfehlenswerter Ansprechpartner.
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