Kurzinfo
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„Haben Sie schon vorgesorgt“
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Wer für den Fall der Fälle vorsorgt, will dabei natürlich alles richtig machen. „Es ist ratsam, Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Sorgerechtsverfügung juristisch eindeutig zu formulieren“, gibt die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sylvia Püschel zu bedenken. Sie kennt sich bestens im Erbrecht und beim privaten Baurecht
aus. Nadine Neubacher erweitert als Fachanwältin für Sozialrecht, die sich des weiteren um Familien- und allgemeines Zivilrecht kümmert, das Spektrum der Kanzlei. Thomas Mottnerbearbeitet die Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Mietrecht und Ordnungswidrigkeiten.
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