Was tun, wenn man unverschuldet in
einen Unfall verwickelt ist?

Die Antwort ist einfach: „Zur kompletten
Sicherung der eigenen Rechte im
Haftpflichtschadenfall sollte immer ein
eigener Gutachter gerufen werden. Die
Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Das gilt selbst bei Bagatellschäden von
unter 750 Euro. Kostenvoranschläge von
Werkstätten haben im Streitfall vor Gericht
keinen Bestand“, so Bernd Voß. Er ist freier
und zertifizierter Kfz-Sachverständiger.
Seine Gutachten umfassen Reparaturkosten
ermittlung, Reparatur- oder
Wiederbeschaffungsdauer und -wert,
Restwertermittlung und
Nutzungsausfallentschädigung.  

Warum eigener Kfz-Gutachter?

 Kurzinfo

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Firma  

Kfz-Sachverständiger Bernd Voß

Adresse

Pausiner Weg 62, 14656 Brieselang

Kontakt

Bernd Voß

Tel./Fax

Tel. 03 32 32/2 26 74, Tel. 0 15 23/3 57 40 21

Internet

www.kfz-sachverstaendiger-havelland.de

Mail

 

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