Die Antwort ist einfach: „Zur kompletten
Sicherung der eigenen Rechte im
Haftpflichtschadenfall sollte immer ein
eigener Gutachter gerufen werden. Die
Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Das gilt selbst bei Bagatellschäden von
unter 750 Euro. Kostenvoranschläge von
Werkstätten haben im Streitfall vor Gericht
keinen Bestand“, so Bernd Voß. Er ist freier
und zertifizierter Kfz-Sachverständiger.
Seine Gutachten umfassen Reparaturkosten
ermittlung, Reparatur- oder
Wiederbeschaffungsdauer und -wert,
Restwertermittlung und
Nutzungsausfallentschädigung.
Warum eigener Kfz-Gutachter? |
Kurzinfo
Firma
Kfz-Sachverständiger Bernd Voß
Adresse
Pausiner Weg 62, 14656 Brieselang
Kontakt
Bernd Voß
Tel./Fax
Tel. 03 32 32/2 26 74, Tel. 0 15 23/3 57 40 21
Internet
Öffnungszt.