Kurzinfo
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Klarheit über Grenzen
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Wenn ein neuer Nachbar kommt, wird häufig schnell mit dem Zollstock nachgemessen, ob der Zaun an der richtigen Stelle
steht.
So wird allerdings nichts Genaues herauskommen. Nur der Vermesser kann anhand
vorhandener Katasterunterlagen nachprüfen, wo alte Grenzsteine stehen und Grundstücksgrenzen verlaufen. „Grundstücksteilungen unterliegen ganz klaren Anforderungen von der Grenzniederschrift
bis hin zum neuen Grundbucheintrag“, erläutert Diplomingenieur Thomas Jacubeit.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur und sein Team übernehmen deshalb Grundstücks- und Bauvermessung, die Gebäude- und Grundstücksbewertung sowie das Erstellen von Einmess-, Bau- und Grenzbescheinigungen zur
Vorlage bei Behörden. Sie beraten und begleiten in allen Fragen des Bau-, Planungs- und Grundstücksrechts. Das flexible Team findet selbst bei schwierigen Ausgangssituationen
Lösungen.
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