Kurzinfo
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Familienpflege hilft
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Das Recht auf Familienpflege ist vom Gesetzgeber geregelt. Anspruch besteht
beispielsweise bei Krankheit oder Kuraufenthalt des haushaltsführenden Elternteils, während der Schwangerschaft oder bei Erkrankung des Kindes.
Die Familienhilfe von Eva-Maria Hecker springt seit mittlerweile vier Jahren unkompliziert ein, wenn Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen zeitweise nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern. Die Kosten werden von Krankenkassen, Rentenversicherung oder Jugendamt übernommen. Ebenso kann private Hilfe geordert werden. Die Unterstützung umfasst Kinderversorgung und -betreuung sowie Weiterführung des Haushaltes einschließlich Einkauf oder Wäschewaschen. | |||||||||||||||||||||||
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