Abwasser umweltfreundlich abgeleitet und wieder
aufbereitet werden kann, sind erhebliche Investitionen in
Leitungsnetze, Kanalsysteme und Technik nötig.
Der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband, kurz
„NWA“, hat am 24. Februar 2015 nun die vollständige
Durchsetzung der „Erhebungsgerechtigkeit“ beschlossen.
Dahinter steht das verfassungsmäßige Gleich
behandlungsprinzip: Brandenburgs Kommunalabgabengesetz
und die Rechtsprechung der Gerichte erfordern, dass
Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des
Anschlusses an der Refinanzierung der neu entstandenen
Anlagen beteiligt werden.
Gleichbehandlung für alle
Deshalb muss der Verband nun auch Bescheide bei Alt-
anschlüssen erheben und zugleich dafür sorgen, dass
die Beitragserhebung gleichmäßig und solidarisch erfolgt. „Die
Beiträge werden einmalig für die getätigten Investitionen
erhoben und sind nicht zu verwechseln mit den laufenden
Nutzungsgebühren“, erklärt Verbandsvorsteher Matthias Kunde.
„Maßgeblich für die Berechnung ist die Grundstücksfläche,
soweit sie nutzbar ist“, erläutert der Verbandsvorsteher weiter.
Gebühren als teurere Alternative
Das als Alternative diskutierte Modell, statt Beiträge zu
erheben alle Kosten in Form von Gebühren weiterzugeben, hält
Matthias Kunde für wenig geeignet: „Dadurch kämen auf die
Haushalte weit höhere Kosten zu“, so seine internen
Berechnungen. „Deshalb ist das Beitragsmodell die am weitest
verbreitete Variante.“
Unbürokratische Abzahlung mit Zinserlassmöglichkeit
Wer die neuen Beiträge nicht auf einmal zahlen kann und eine
Grundschuld-Eintragung vermeiden möchte, vereinbart eine
Ratenzahlung. „Zulässig ist ein Zeitraum von bis zu vier Jahren
ohne große Voraussetzungsprüfung. Mit dem Beitragsbescheid
gibt es zugleich das Formular für die Beantragung von
Ratenzahlung“, nennt Matthias Kunde die unbürokratische
Vorgehensweise. Ab dem 1. April 2015 hat der NWA eine
Service-Rufnummer eingerichtet, wo alle Fragen beantwortet
werden.
Gleichbehandlung aller Anschließer
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Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband
Alte Dorfstraße 2, 16515 Oranienburg OT Zehlendorf
Tel. 03 30 53/90 20, Fax 03 30 53/9 02 18, Service-Tel. für Beitragsfragen: Tel. 03 30 53/9 02 22
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