Kurzinfo
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Unfallgutachter und HU-Abnahme
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Nach einem Unfall können Geschädigte im Haftpflichtfall grundsätzlich einen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl hinzuziehen.
„Wir helfen schnell und unabhängig von Fremdinteressen, stellen Art und Umfang des Schadens fest, ermittelt
die Wertminderung sowie den Rest- oder Wiederbeschaffungswert. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers“, berichtet Dr. Ing. Ralf Senße. Aufgrund seiner 20-jährigen Erfahrung als Kfz-Sachverständiger rät er, hellhörig zu werden, wenn von der gegnerischen Seite angeboten wird, alle
Wege abzunehmen. „Man sollte niemals auf seine eigene Rechte verzichten!“
Sein Sachverständigenbüro gehört zum GTÜ-Verbund, Deutschlands größter Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger. Sie liegt in der Kundenzufriedenheit ganz vorn.
Zum umfangreichen Service gehören HU- und AU-Abnahmen, Oldtimergutachten, Gebrauchtwagencheck sowie die Prüfung von Flüssiggasanlagen für Sportboote und Wohnwagen.
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