Das klingt kompliziert, heißt aber nichts
anderes, als dass sie wie Ulrich Borschel
und Ralph Ortloff beispielsweise
Änderungen an den Eigentumsverhältnissen
von Liegenschaften erfassen,
Grundstücksgrenzen ermitteln und diese
amtlich bestätigen sowie Anträge auf
Vereinigung oder Teilung von
Grundstücken öffentlich beglaubigen. Sie
nehmen Gebäudeeinmessungen vor und
erstellen als Bauvorlage amtliche
Lagepläne. So lag kürzlich die
Parzellierung neuer Baugrundstücke am
Blumenkorso in ihren Händen. Außerdem
sind sie bei Bauvorhaben immer als erstes
zur Stelle, um mit Planung, Genehmigung
und Absteckung die Grundlagen für den
Baustart zu legen. Überwiegend begleiten
sie die Bauvorhaben über mehrere Stufen.
Das hat den Vorteil, dass mögliche
Abweichungen vom Plan schnell erkannt
werden. Der Bau wird korrigiert und somit
werden größere Auswirkungen abgewendet.
Hoheitliche und Bauvermessung |
Kurzinfo
Firma
Vermessungsbüro U. Borschel und R. Ortloff
Adresse
Fichtestraße 124, 15745 Wildau
Kontakt
Ulrich Borschel, Ralph Ortloff
Tel./Fax
Tel. 0 33 75/50 14 67, Fax 0 33 75/50 16 15
Öffnungszt.
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