wird der Führerschein jetzt schon ab acht Punkten entzogen.
Dafür gibt es für einzelne Verstöße weniger Punkte. Zudem entfallen
einige Tatbestände, für die es früher Punkte in Flensburg gab. „Gerade
wenn alte Punkte in das neue System umgerechnet werden und noch
neue hinzukommen, sollte ein Anwalt zur Seite stehen. So kann man
Umstellungsfehler und möglicherweise zu lange Löschungsfristen
vermeiden“, rät Verkehrsrechtsexperte Mirko Steindl. Er verweist
zudem auf Tendenzen in der Rechtsprechung, die sich in letzter Zeit
abzeichnen: „So deutet sich an, dass Gerichte früher als sonst, nämlich
ab 1,1 Promille, zum Wiedererwerb der Fahrerlaubnis das Bestehen
einer MPU-Prüfung, also des sogenannten Idiotentests, verlangen. Hier
sollten bereits im Vorfeld einer solchen richterlichen Entscheidung mit
anwaltlicher Hilfe eigene Strategien entwickelt werden, wie man
wieder hinter das Lenkrad kommt.“
Rechtsanwalt Mirko Steindl
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